Für alle Fahrer eines Zweirades mit Versicherungskennzeichen (Mofa, Moped, Mokick, Roller) ist der 1. März eines jeden Jahres ein wichtiger Termin. Das alte Kennzeichen verliert seine Gültigkeit und ein neues muß her. Wer nach dem 28. (29.) Februar noch mit dem alten Kennzeichen fährt, handelt fahrlässig. Es besteht kein Versicherungsschutz mehr und der Fahrer macht sich strafbar. Unsere Freunde von der Rennleitung sind zu dieser Zeit besonders aufmerksam.
Es stellt sich also die Frage: “Wo bekomme ich eine günstige Versicherung?” Die Preisunterschiede sind bei den verschiedenen Anbietern erheblich und können gut und gerne bis zu 140 € ausmachen (Haftpflicht inkl. Teilkasko).
Deswegen nicht gleich die erstbeste Versicherung abschließen (z.B. bei der Hausbank - die machen gerne solche Angebote), sondern in Ruhe die Tarife der Versicherungsgesellschaften vergleichen. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich auf jeden Fall!
Welche Fahrzeuge müssen versichert werden?
Versicherbare Fahrzeuge gemäß § 27 der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) sind Fahrzeuge, sowohl mit und ohne Anhänger als auch Dreiräder, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen. Zu diesen Fahrzeugen gehören Mofas, Mopeds, Mokicks und Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h und nicht mehr als 50 ccm Hubraum und natürlich auch unsere Simson, soweit es sich dabei um ein Kleinkraftrad handelt, sowie das DUO.
Nicht hierzu gehören die 70 ccm Modelle S70, S83 und SR80. Auch der Sperber (SR 4-3) bildet hier eine Ausnahme, da er aufgrund seiner Höchstgeschwindigkeit von 75 km/h nicht mehr zu den Kleinkrafträdern zählt.
Die Versicherungskennzeichen sind generell nur ein Jahr gültig. Der Versicherungsschutz beginnt ab Abschluss des Versicherungsvertrages. Schließt man den Vertrag nicht gleich im März ab, sondern erst später im Verlauf des Jahres reduziert sich der Preis der Versicherung. Allerdings handhabt dies jede Gesellschaft etwas anders. Ablauf ist grundsätzlich der Monat Februar im darauffolgenden Jahr. Nachdem es sich um ein "Ablaufkennzeichen" handelt, ist keine Kündigung notwendig. Als Versicherungsnachweis dienen das Kennzeichen und die Versicherungspolice.
Das Versicherungskennzeichen besteht aus zwei Zeilen, die in schwarz, blau oder grün gehalten sind. Die erste Zeile ist eine dreistellige Zahl, welche nach dem Zufallsprinzip vergeben wird. Die zweite Zeile gibt den Code des Versicherers an, bei dem das Versicherungskennzeichen erworben wurde. Am unteren Rand des Schildes steht GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) und eine Jahreszahl (das jeweilige Versicherungsjahr). Die Gültigkeit des Versicherungskennzeichens zeigen Farbe und Jahr an. So ist grün für 2007 gültig, war es für 2004 und wird es wieder 2010 sein.
Die Haftpflichtversicherung ist ein absolutes "Muß", sie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für jedes Fahrzeug.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt den gesetzlichen Schadensersatzanspruch eines Dritten, wenn der Schaden durch den Gebrauch Deines Fahrzeuges verursacht wurde. Wichtig bei der Haftpflicht sind hohe Deckungssummen. Denn für Schäden, die über die Versicherungssummen hinaus gehen, mußt Du selbst aufkommen. Besonders bei Personenschäden können da sehr schnell sehr hohe Summen entstehen.
Darum empfiehlt es sich an erster Stelle Deckungssummen und Prämienhöhe (den Preis der Versicherung) zu vergleichen, wobei eine Deckungssumme von pauschal 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden empfohlenen wird. Herbei sollte man noch darauf achten, daß diese Summe nicht durch weitere Vertragsklauseln (z.B. maximal 8 Mio € je geschädigter Person/Ereignis) eingeschränkt wird.
Gehört man schon zu den etwas älteren Mopedfahrern lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Angebote besonders, da einige Versicherungen hier besondere Konditionen anbieten wenn der Fahrer z.B. über 25 Jahre alt ist.
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung die nur für Schäden Anderer aufkommt, ersetzt die Teilkaskoversicherung Schäden an Deinem eigenen Moped, für die Du in der Regel niemanden haftbar machen kannst. Dies wären z.B. Diebstahl und unbefugter Gebrauch Deines Mopeds sowie Schäden durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Glasbruch, Überschwemmung und Zusammenstoß mit Haarwild. Zu beachten ist hierbei das Kühe, Hunde oder Katzen Haus- oder Nutztiere sind und nicht zum Haarwild gehören. Hier besteht Haftung durch den Halter. Kann der nicht ermittelt werden gehst Du leer aus.
Es gibt aber auch Teilkaskoversicherungen, die auch solche Schäden abdecken. Darum immer auf die Formulierungen im Vertrag achten!